Freitag, 14. Mai 2010

Gerichtsfotografie

Wer böse Buben / Mädchen bei Gericht fotografieren möchte braucht auf alle Fälle eine Fotografiegenehmigung vom jeweiligen Gerichtspräsidenten bzw. des Richters der die Verhandlung leitet.

Meistens wird der Angeklagter vorgeführt, das heißt er kommt direkt aus dem Knast oder wartet im Gerichtsgebäude auf seine Verhandlung, kurz bevor die Verhandlung losgeht wird er dann von zwei Wärtern geholt und zur Verhandlung geführt.

Bei einigen Gerichten hat man da keine große Chance den Angeklagten zu erwischen, da er direkt vom Fahrstuhl oder einem Nebenzimmer in den Verhandlungsaal geführt wird. Hat man da keine Fotogenehmigung für den Verhandlungsaal hat man eben Pech gehabt.

Bei einigen Gerichten ist es aber möglich den Angeklagten auf dem Flur, während er zum Saal geführt wird,zu Fotografieren ( auch hier brauchts eine Genehmigung ), hört sich einfach an , ist es aber nicht.

Meistens hast du bloß einen oder zwei Schuss, oder er dreht sich zB. weg, auf alle Fälle kann es immer Stress geben...aber da muss man einfach drüber stehen.

Heute hatte ich mal wieder Glück, ich habe einen bösen Buben erwischt !



Suchbegriffe : verbrecher, gericht, mord, totschlag, handschellen, richter, gericht, polizei

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