Freitag, 26. Oktober 2007

Freiheit für Marco - Antwort der Türkischen Botschaft

Antwort der Türkischen Botschaft auf den Aufruf.

RE: Freedom for Marco Weiss

Turkische Botschaft
an pfalzbild


16:45 (Vor 27 Minuten)
1. Auf die Anzeige der Eltern der britischen Staatsbürgerin Charlotte Lee
Mathers, geb. im Jahr 1994, wurde der deutsche Staatsbürger Marco Weiss,
unter dem Vorwurf, dass er in einem Hotelzimmer in Manavgat in Antalya
Charlotte Lee Mathers sexuell missbraucht haben soll, am 12. April 2007
verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt von Antalya gebracht. In diesem
Zusammenhang hat das Prozessverfahren angefangen.

2. Die Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs gegen Marco W. basiert auf
den Artikeln 35 und 103 des an den acquis communautaire der EU angepassten
türkischen Strafrechtes.

Das am 26. September 2004 beschlossene neue türkische Strafrecht deckt sich
in großem Maße mit dem deutschen Strafrecht. In diesem Rahmen wird der
Begriff "sexueller Missbrauch" in Bezug auf die sexuelle Nötigung von
Kindern und Minderjährigen ähnlich wie in dem deutschen Strafrecht
behandelt.

3. Im Sinne des § 176 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) werden die
Personen, die an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) sexuelle
Handlungen vornehmen, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
zehn Jahren bestraft. Zudem besagt § 177 StGB, dass sexuelle Nötigung und
Vergewaltigung mit Freiheitsstrafe bestraft wird.

4. Die Situation eines Verdächtigen in der Untersuchungshaft wird in der
Türkei ähnlich wie in den §§ 112, 113 und 114 des deutschen
Strafgesetzbuches geregelt. Die zuständigen Gerichte entscheiden über die
Inhaftierung eines Verdächtigen. Die Regelungen über die Inhaftierung von
Minderjährigen in der Türkei decken sich mit denen in Deutschland und in
anderen EU-Ländern.

5. Artikel 34 der u.a. von der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Türkei ratifizierten Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen besagt,
dass Kinder vor jeglichem sexuellen Missbrauch geschützt werden sollen. Die
Konvention verpflichtet die Staaten, die dafür erforderlichen Maßnahmen zu
treffen.

6. Wie ersichtlich ist, steht die Inhaftierung von Marco W., die auf die
Anzeige der Eltern der britischen Staatsbürgerin Mathers zurückzuführen ist,
mit der türkischen und der internationalen Gesetzgebungen in Einklang.
ENDE DES SCHREIBENS

Meine Frau , meine 5 Söhne und ich finden es absolut nicht tragbar wie die Türkische Justiz mit diesem Jungen umgeht.

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