mediafon, 7.4.08) Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage zur Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) geantwortet und dabei auch Fragen zur Überprüfungspraxis beantwortet. Demnach wurden zur verstärkten Prüfungen der Abgabepflicht im vergangenen Jahr gut 77.500 Betriebe angeschrieben, davon der Großteil von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und rund 4.500 Unternehmen durch die Künstlersozialkasse(KSK). Letztere überprüft entsprechend der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung die "Unternehmer ohne Beschäftigte", also Solo-Selbstständige, die oft selbst KSK-Mitglieder sind. Insgesamt beurteilt die Regierung die Reform als erfolgreich.
Die Details zur Anfrage und Antwort:
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=47fa1da5eb982&akt=news_versicherungen
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