Habe da zum Thema Bilderklau eine Interessante Zuschrift eines Rechtsanwaltes bekommen...möchte sie euch nicht vorenthalten.
Bilderklau ist bei Fotografen immer ein Thema und vielleicht sucht der ein oder andere ja mal einen Anwalt.
Die Zuschrift
Wir sind zwar nicht die Kanzlei, die Herrn Welke so erfolgreich vertritt, aber dieser Beitrag zum Thema Bilderklau könnte dennoch für die Leser dieses Blogs von Interesse sein:
Vorgehen bei Bilderklau
Problemstellung
Urheberechtsverletzungen an Werbefotografien im Internet sind ein sehr verbreitetes Übel. Sie sind nicht nur ärgerlich, sondern stellen für die Rechteinhaber wie Fotografen, Agenturen und deren Kunden ein ernsthaftes Problem dar. Die verbreitete Unsitte bei Online-Händlern, aufwändige Werbeaufnahmen ohne Erlaubnis ungefragt und vor allem kostenlos in den eigenen Webshop zu integrieren, kostet Fotografen und Bildagenturen potentielle Aufträge. Aus der Erfahrung bei der Betreuung urheberechtlicher Fälle, bei denen die unrechtmäßige Verwendung von Werbefotos und Werbepräsentationen verfolgt wird, wurde deutlich, dass viele Händler keinerlei Unrechtsbewusstsein zeigen. Offenbar hat sich die Meinung durchgesetzt, dass man kein Geld für eine Leistung auszugeben braucht, die im Internet ebenso gut gratis zu haben ist. Dieses Phänomen beklagt die Musikindustrie seit Jahren mit Blick auf die illegalen Internettauschbörsen. Sie geht daher konsequent gegen diesen Missstand vor.
Diejenigen Händler, die eigens Werbefotos erstellen lassen, müssen oftmals sehr schnell feststellen, dass ihre Bilder binnen kurzer Zeit von Wettbewerbern unrechtmäßig übernommen werden. Die beabsichtigte Exklusivität des eigenen Angebotes ist schnell dahin. Es bleibt bei solchen Anbietern oft nur der Eindruck, die Konkurrenz auf eigene Kosten mit Werbefotografien versorgt zu haben. Hersteller von Markenprodukten legen meist besonderen Wert auf eine aufwändige Präsentation ihrer Produkte. Die entsprechenden Fotografien sollen dementsprechend auch nur den lizenzierten Händlern zugute kommen. Bedauerlicherweise werden die Werbeaufnahmen jedoch unkontrolliert durch Händler von Grauimporten oder gar Anbieter von Fälschungen übernommen. Der Markenhersteller finanziert so unfreiwillig die Beschädigung seines Markenimages.
Aus diesen Gründen ist jedem Inhaber von Bildrechten zu raten, Urheberrechtsverletzungen konsequent zu verfolgen.
Immerhin ist eine Urheberrechtsverletzung gem. §§ 105 ff UrhG sogar mit einer Haftstrafe bedroht. Der Gesetzgeber sieht in dem verbreiteten Bilderdiebstahl also alles andere als eine Bagatelle.
Weiterführende Informationen unter:
www.kanzleischroeder-kiel.de
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Samstag, 24. Oktober 2009
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